Der Hessische Landtag ist das Parlament unseres Bundeslandes. Der Landtag wird von den hessischen Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Er beschließt die Landesgesetze, den Landeshaushalt und kontrolliert die Landesregierung. Dem Hessischen Landtag gehören in dieser Wahlperiode insgesamt 137 Abgeordnete an, die auf fünf Jahre gewählt werden. Zurzeit sind sechs Parteien im Hessischen Landtag vertreten: Neben der SPD sind dies CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, die Linke, die FDP sowie die AFD.
Seit seinem ersten Zusammentreten im Jahr 1946 hat der Hessische Landtag seinen Sitz in Wiesbaden.
Der Landtag befindet sich im ehemaligen Stadtschloss der nassauischen Herzöge, wobei das Gebäude mehrmals aus- und umgebaut wurde, um den Erfordernissen des parlamentarischen Arbeitens gerecht zu werden. Der neue Plenarsaal des Landtags wurde am 4. April 2008 eingeweiht.
Regulär gehören dem Hessischen Landtag 110 Abgeordnete an. Davon sind 55 der Landtagsabgeordneten direkt gewählt, das heißt, sie haben bei der Landtagswahl die meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis gewonnen. Die übrigen 55 Abgeordneten sind gemäß der Anteile ihrer Partei bei den Zweitstimmen über die Landeslisten der Parteien in das Parlament eingezogen.
Der Hessische Landtag tagt an etwa 12 Plenarwochen pro Jahr. Während dieser Plenarwochen treten alle Abgeordneten zusammen, um Gesetzentwürfe zu beraten und abzustimmen. In der dazwischenliegenden Zeit findet die parlamentarische Arbeit in den Fachausschüssen statt. Der Landtag organisiert seine Arbeit zurzeit in 11 Ausschüssen und 4 Unterausschüssen. Viele Abgeordnete gehören mehreren Ausschüssen an, entweder als ordentliche oder als stellvertretende Mitglieder. In den Ausschüssen diskutieren Abgeordnete, die sich in dem jeweiligen Fachgebiet spezialisiert haben, die Initiativen, Anliegen und Probleme, die in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses fallen. Die Ausschüsse bereiten dadurch große Teile der Plenarsitzungen vor.
Ausschüsse des Landtags
- Hauptausschuss
- Europaausschuss
- Innenausschuss
- Haushaltsausschuss
- Kulturpolitischer Ausschuss
- Petitionsausschuss
- Rechtspolitischer Ausschuss
- Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss*
- Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
- Ausschuss für Wissenschaft und Kunst
Unterausschüsse
- Unterausschuss Justizvollzug
- Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung
- Unterauschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung
- Unterausschuss für Datenschutz
Die Ausschüsse, denen ich angehöre, sind mit einem * gekennzeichnet.
Petitionen
Die Hessische Landesverfassung garantiert das Petitionsrecht: „Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten“, heißt es in Artikel 16. Alle Menschen in Hessen haben das Recht, sich an den Landtag zu wenden, wenn sie meinen, von einer staatlichen Stelle nicht gerecht behandelt worden zu sein. Auch Anregungen an den Landtag als Gesetzgeber können über Petitionen eingereicht werden. Petitionen bedürfen keiner besonderen Form; ein normaler Brief genügt. Wie die Landesverfassung festhält, hat „jedermann“ das Recht, eine Petition an den Landtag zu richten, man muss dazu weder volljährig, noch Deutscher bzw. Deutsche sein. Allerdings müssen sich Petitionen auf eine Entscheidung der hessischen Verwaltung oder eine Gesetzeslücke beziehen und eine konkrete Sachbitte enthalten. Zudem können Petitionen nicht anonym, sondern nur mit vollständigem Namen und Anschrift eingereicht werden. Da die Unabhängigkeit der Gerichte verfassungsrechtlich garantiert ist, können Gerichtsurteile im Rahmen eines Petitionsverfahrens nicht revidiert werden.
Alle Petitionen, die den Landtag erreichen, werden im Petitionsausschuss behandelt. Normalerweise wird ein Mitglied des Petitionsausschusses zur Berichterstatter bzw. zur Berichterstatterin bestellt. Nach den Vorberatungen des Petitionsausschusses entscheidet das Landtagsplenum über eine Petition.
Weitere Informationen zum Petitionsrecht finden Sie auf der Seite des Petitionsausschusses.