Gnadl: Bürgerbeteiligung in den Gemeinden weiter stärken

Fotograf: Peter Jülich

Die SPD-Landtagsfraktion will die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden stärken. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der heute im Landtag in Erster Lesung diskutiert wurde. „Städte und Gemeinden haben eine elementare Bedeutung für unser kommunales Leben. Es ist wichtig, dass viele Menschen an den Prozessen innerhalb der Gemeinden beteiligt werden. Wir haben deshalb mehrere Änderungen in diesem Bereich vorgesehen“, so Gnadl.

„Zum einen sollen Kinder- und Jugendliche stärker an den kommunalen Verfahren teilhaben können. Wir sehen deshalb in unseren Änderungsantrag eine verpflichtende Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen bei den gemeindlichen Entscheidungsfindungen, die die Interessen dieser Zielgruppe berühren, vor. Die genaue Ausgestaltung der Beteiligung soll der Gemeinde überlassen werden. Einzige Vorgabe ist die Einräumung eines Antrags- und Anhörungsrechts“, erklärt Gnadl.

„Jedoch müssen auch ältere Menschen am politischen Willensbildungsprozess in den Kommunen beteiligt werden. Unser Gesetzentwurf regelt demnach auch eine verpflichtende Beteiligung dieser Gruppe. Auch hier hat die Gemeinde einen weiten Gestaltungsspielraum und kann selbst entscheiden, welches Verfahren sie für die Beteiligung wählen will. Dieser wird lediglich dadurch eingeschränkt, dass der Seniorenvertretung ein Vorschlags- und Anhörungsrecht eingeräumt werden muss.“

Zudem wolle man die Rechte der Ausländerbeiräte stärken und die von Schwarzgrün geschaffenen Integrationskommissionen wieder abschaffen. Ein weiterer Punkt des Vorschlags sei die Ermöglichung sogenannter Hybridsitzungen, bei der im Rahmen einer Präsenzsitzung ebenso die Teilnahme per Video- oder Audiokonferenz ermöglicht werde. Dies trage den Erfahrungen aus der Pandemie Rechnung und leiste einen wesentlichen Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf bei.