Musikschulgesetz der SPD soll Förderung auf eine neue solide Basis stellen

Bild: Peter Jülich

Hessen hat kein Gesetz, dass die Anerkennung und Förderung der Musikschulen regelt. Die Förderung erfolgt bisher ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Richtlinie.

„Zwar wurde 2018 die Kulturförderung mit einer Volksabstimmung als Staatsziel in der hessischen Landesverfassung verankert, das hat die schwarz-grüne Koalition jedoch bislang nicht veranlasst, etwas an der strukturellen Unterfinanzierung der Musikschulen zu ändern“, kritisiert die Wetterauer SPD-Landtagsabgeordnete Lisa Gnadl.

Die Konsequenzen seien steigende Gebühren für Eltern und zum Teil prekäre Arbeitsbedingungen für Beschäftigte. Beides wolle die SPD ändern.

„Bereits in den Haushaltsdebatten für das Jahr 2020 hatte die SPD im Hessischen Landtag eine Aufstockung der Förderung der Musikschulen beantragt, denn durch die mangelhafte Landesförderung sind die Musikschulen in Hessen gezwungen, ihre Unterrichtsgebühren anzuheben. Das stellt immer stärker die Teilhabe- und Bildungsgerechtigkeit in Hessen in Frage. Leider haben CDU und Grüne aber unseren Haushaltsantrag abgelehnt“, zeigt sich Gnadl verärgert. Die bisherige finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand reiche nicht aus, um die öffentlichen Musikschulen zu angemessenen Lern- und Arbeitsbedingungen in ihrem Bestand zu sichern. Das Land müsse daher endlich eine nachhaltigere Finanzierung für diese Bildungsinstitutionen schaffen. „Die Musikschulen brauchen unsere Unterstützung, damit sie nicht nach und nach schließen müssen oder Musikunterricht nur noch für wohlhabende Familien erschwinglich ist“, fordert Gnadl ein.

Ziel des SPD-Gesetzentwurfs sei es, den Kostenanteil des Landes an den Gesamtkosten nicht nur abzusichern, sondern auch schrittweise so zu erhöhen, so dass sich das Land zu einem Drittel an den Gesamtkosten der Musikschulen beteiligt. „Wir wollen verbindlich über insgesamt zehn Jahre hinweg die Landesförderung um jährlich zwei Millionen Euro anheben. Damit könnten die Gebühren, die die Eltern der Musikschülerinnen und -schüler zu tragen haben, deutlich gesenkt werden. Das würde auch für mehr Familien den Musikschulunterricht bezahlbar machen und damit die Chancengleichheit erhöhen. Gleichzeitig wollen wir mit unserem Gesetzentwurf die Arbeitsbedingungen der Musikschullehrkräfte verbessern, die wegen der Unterfinanzierung der Musikschulen teilweise in prekären Verhältnissen arbeiten – meist befristet, in Teilzeit oder nur auf Honorarbasis. Unser Ziel ist es, dass die Lehrkräfte angelehnt an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt werden können“, erklärt Gnadl.

„Aus Gesprächen etwa mit der Musik- und Kunstschule Büdingen weiß ich, dass der finanzielle Handlungsspielraum der Musikschulen ausgereizt ist und die Zuschüsse, die die Musikschulen vom Land und den Kommunen erhalten, seit langem nicht mehr ausreichen. Die Corona-Pandemie hat die gesamte Situation nun weiter verschärft“, so Gnadl.

Daher seien mehr Engagement des Landes und eine klare gesetzliche Grundlage für die Musikschulen dringend geboten.  „Die Musik- und Kunstschulen leisten landesweit einen wesentlichen Beitrag zum musischen Bildungsauftrag und sind eine gesellschaftlich unverzichtbare Säule im Bildungswesen. Das Land muss sie daher entsprechend fördern“, erklärt Gnadl.