Lisa Gnadl (SPD): CDU und Grüne beschädigen in Hessen die Parlamentsrechte

Bild: Peter Jülich

Am Donnerstag war der Hessische Landtag in einer Sondersitzung zusammengetreten, um in abschließender Lesung über die Änderung des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse zu debattieren und über das Gesetz abzustimmen. CDU und Grüne haben mit ihrer Ein-Stimmen-Mehrheit im Landtag das Gesetz so geändert, dass das in der Hessischen Verfassung verankerte Verbot der Kreditaufnahme zukünftig mit einfacher Mehrheit im Landtag ausgesetzt werden kann. Bislang war dazu eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten erforderlich.

„Das Vorgehen von CDU und Grünen spiegelt die schwarz-grüne Arroganz, die jetzt in Gesetzesform gegossen wurde. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen beschädigen damit massiv die Rechte des Parlaments. Bisher waren sie aufgrund der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit verpflichtet, auf die Opposition zuzugehen. Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich an diesen Gesprächen immer konstruktiv beteiligt. Jetzt empfindet Schwarz-Grün aber die Regeln, die im Juni 2013 mit breiter parteiübergreifende Mehrheit beschlossen wurden, als störend bei dem Versuch, den eigenen milliardenschweren Schattenhaushalt mit der Brechstange durchs Parlament zu bringen. Damit wird auch der Wille der Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer Volksabstimmung für die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ausgesprochen haben, ignoriert“, so Gnadl.

Für die SPD sei legitimes Regierungshandeln auch eine Frage von Verfahren. Diese Legitimation gehe jedoch verloren, wenn Verfahren zur Farce gemacht würden.

„Die Grünen haben sich in ihr neues Grundsatzprogramm geschrieben, dass Demokratie mehr ist als die Herrschaft der Mehrheit. Das ist ein wichtiger und inhaltlich richtiger Satz. Nur folgt für die Grünen daraus nichts, sie ignorieren ihre eigenen Grundsätze und beschädigen die demokratische Kultur in unserem Land “, so Gnadl. Die SPD gehe davon aus, dass die Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Schuldenbremse gegen die Landesverfassung verstoße, weil die Zwei-Drittel-Regel mit einfacher Mehrheit abgeschafft worden sei. „Deshalb werden wir wegen dieser Aushebelung der Parlamentsrechte auch vor dem Hessischen Staatsgerichtshof klagen“, kündigte Gnadl an.

Wer – wie CDU und Grüne – eine Ausnahmesituation wie die Covid-19-Pandemie für seine eigenen Zwecke missbrauche, beweise nur, dass er moralisch nicht geeignet sei, ein Land zu regieren. Die Aufhebung der Zwei-Drittel-Mehrheit richte sich nicht gegen die Opposition, sondern gegen das Parlament als Ganzes. „Transparenz, umfassende Beteiligung des Parlaments und die Suche nach parteiübergreifenden Kompromissen mit einem breiten gesellschaftlichen Konsens – das sind die Merkmale einer guten Politik in Krisenzeiten. Die jetzige Entscheidung von Schwarz-Grün sind leider genau das Gegenteil davon. CDU und Grüne halten das Land in dieser Ausnahmesituation nicht zusammen, sondern setzen mit voller Absicht einen großen Spaltkeil“, so die SPD-Abgeordnete.