
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen.
Lisa Gnadl, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, lobte den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für ein neues Entgeltgleichheitsgesetz als einen echten Durchbruch zum Abbau der bestehenden Lohnlücke von rund 21 Prozent zwischen Männern und Frauen in Deutschland.
Neben den sozialdemokratischen Initiativen, wie der Einführung des Mindestlohns, die Frauenquote für Aufsichtsräte und ElterngeldPlus, die sich auf eine bessere Bezahlung von Frauen auswirken, ist das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit eine längst überfällige gesetzliche Regelung zur Schaffung von Transparenz und damit zur Einklagbarkeit von fairem Lohn, lobte die Bundestagskandidatin für den Wahlkreis 177 der Wetterauer SPD Natalie Pawlik die sozialdemokratische Gesetzesinitiative.
Das Gesetz habe gegen den erbitterten Widerstand der Union durchgeboxt werden müssen, da CDU und CSU den Gesetzentwurf fast ein Jahr blockiert hätten. Dieses Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ziele auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruchs von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es schaffe nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn endlich voranzutreiben, so Pawlik weiter.
Gnadl ergänzt: Der Gesetzentwurf sehe ein Anrecht auf Auskunft bei Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten vor. Somit könnten mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren, ob sie für ihre Arbeit gerecht bezahlt würden. Darüber hinaus würden die Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung des Gehaltsgefüges, zur Erstellung eines Lageberichtes über den Stand der Gleichstellung und zur Offenlegung dieses Berichtes verpflichtet.
Damit gehört die Geheimniskrämerei um die Einkommen endlich der Vergangenheit an, betonten Gnadl und Pawlik einhellig. Nur so haben Betriebsräte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, ungerechte Bezahlung festzustellen und dagegen vorzugehen. Das Thema des gleichen Lohns für gleiche und gleichwertige Arbeit, für das Sozialdemokratie und Gewerkschaften seit Jahrzehnten kämpfen, erhält damit endlich einen höheren und sichtbaren Stellenwert.