Lisa Gnadl (SPD) fordert Verbesserungen für Beratungsstellen in der Schwangerenkonfliktberatung

Der Hessische Landtag hat heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerenkonfliktgesetz“ beraten. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lisa Gnadl sagte dazu:
„Die schwarz-grüne Landesregierung hat bei der Novellierung des Gesetzes versäumt, die berechtigten Forderungen aus der Regierungsanhörung von Menschen aus den Verbänden und Trägern der Beratungsstellen, die die Bedürfnisse aus der täglichen Praxis kennen, zu berücksichtigen. Stattdessen schreibt die Regierung den Status quo fort. Schwarz-grün ist es nicht daran gelegen, die Beratungsangebote für Schwangere im Konfliktfall substantiell zu verbessern. Lediglich die Verlängerung der Auswahlperiode auf drei Jahre und die Einführung einer Kostenpauschale für vertrauliche Geburten sind berücksichtigt worden.“
Gerade die Forderung, wonach der Schlüssel von mindestens einer Beratungsvollzeitstelle je 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern den Fallzahlen und tatsächlichen Anforderungen angepasst werden solle, sei nachvollziehbar. „Gerade in ländlichen Regionen kann das für arbeitsfähige Beratungsstellen und verlässliche Beratung sorgen. Die Landesregierung fördert stattdessen nur das absolute Mindestmaß. Keine Berücksichtigung findet, dass die Beratungsstellen in den letzten Jahren mit immer neuen Aufgaben betraut wurden und sich mit neuen Herausforderungen konfrontiert sehen.“
Schon jetzt müssten die Träger der Beratungsstellen teilweise mehr als ein Drittel der Beratungskosten für gesetzlich vorgeschriebene Beratungsleistungen selbst beisteuern. „Statt die Gelegenheit für eine Verbesserung des Gesetzes im Sinne der Träger und der ratsuchenden Frauen zu nutzen, setzt die Landesregierung darauf, dass die Träger den zusätzlichen Beratungsbedarf mit Eigenmitteln auffangen. Hier findet eine Verlagerung von eigentlich öffentlich zu finanzierenden Aufgaben auf die Trägerorganisationen statt.“