Lisa Gnadl (SPD): Konsequentes Vorgehen gegen Rechtsextreme mit Waffen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und für den Bereich Rechtsextremismus zuständige Sprecherin Lisa Gnadl hat die Ankündigung des Innenministers, eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf den Weg zu bringen, wie folgt kommentiert:

„Die Berichtsanträge der SPD-Fraktion aus 2012 und 2015 haben offengelegt, dass die Zahl der Waffen, die sich in Händen von Rechtsextremen befinden, und die Zahl rechtsextremer Personen, die Waffen besitzen, seit 2012 erheblich zugenommen haben. Wir betrachten den gestiegenen Waffenbesitz von rechtsextremen Personen mit großer Sorge. Erst durch unsere Initiativen wurde die Landesregierung auf die Problematik aufmerksam. Die Landesregierung war hier viel zu lange untätig. Damit wurden die Gefahren, die von Rechtsextremisten mit Zugang zu Schusswaffen ausgehen, in Kauf genommen.

Wir begrüßen es, dass die Landesregierung nun eine Verschärfung des Waffenrechts auf Bundesebene auf den Weg bringen will. Dies kann zu mehr Rechtssicherheit führen. Die Landesregierung hätte jedoch schon vor drei Jahren aktiv werden müssen. Es ist bedauerlich, dass die Zahlen erst massiv ansteigen mussten.

Wir gehen davon aus, dass die waffenrechtliche Erlaubnis einer als rechtsextrem bekannten Person unter Anlegung eines sehr restriktiven Maßstabs auch schon nach dem geltenden Waffenrecht entzogen werden kann bzw. gar nicht erteilt werden darf. Das Verwaltungsgericht München beispielsweise hat einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis einer Person, die selbst nicht NPD-Mitglied war, aber diese unterstützt hat, bestätigt. Auch das Verwaltungsgericht Bremen wies die Klage eines NPD-Mitglieds ab, dessen waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wurde. Diese Beispiele zeigen, dass auch das bereits geltende Recht restriktiv angewendet werden kann.“