Lisa Gnadl: (SPD) begrüßt die Eröffnung der Verhandlung über ein NPD-Verbot

Als gutes Zeichen und wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Rechtsextremismus hat die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Lisa Gnadl, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet, die mündliche Verhandlung über den NPD-Verbotsantrag des Bundesrates durchzuführen.

„Das Gericht hält damit den Antrag nach Aktenlage für zulässig und hinreichend begründet“, erläuterte Gnadl. „Nationalsozialistischen Ideologien darf kein Nährboden bereitet werden. Wir erleben auch in der Wetterau wieder zunehmend die antidemokratischen Aktionen und fremdenfeindlichen Veröffentlichungen der rechtsextremen Gruppierungen. “

Die NPD verbreite menschenverachtendes Gedankengut. Deshalb habe die hessische SPD-Landtagsfraktion immer ein NPD-Verbotsverfahren unterstützt. Es könne nicht sein, dass die NPD dafür weiterhin über die Parteienfinanzierung staatliche Gelder erhalte.

„Es geht bei diesem Parteiverbotsverfahren nicht nur um ein Signal für die gesellschaftliche Ächtung rechtsradikalen und rechtsextremistischen Gedankenguts. Es geht auch darum, dass antidemokratische Kräfte in unseren kommunalen Parlamenten nichts verloren haben“, so Gnadl abschließend.