In einer ersten Bewertung der Anhörung zu den beiden vorliegenden Entwürfen eines Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes hat sich die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lisa Gnadl über die große Zustimmung zum SPD-Entwurf von Seiten der Sachverständigen und aus der Praxis erfreut gezeigt: Der Gesetzentwurf von CDU und Grünen hingegen ist durchgefallen. Er bietet gegenüber dem jetzigen Rechtszustand keinen Fortschritt. Allenfalls marginale Änderungen werden der Sache der Frauenförderung nicht dienlich sein. Jedenfalls zeigt der vor Kurzem vorgelegte Bericht der Landesregierung zum Gleichberechtigungsgesetz, dass es bei der Zahl der Frauen in Führungsfunktionen nach wie vor keine deutlichen Verbesserungen gibt. Daher brauchen wir neue gesetzliche Regelungen, die Wirkung zeigen, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Wiesbaden.
Der SPD-Entwurf sei besonders im Hinblick auf die Ausstattung der Frauenbeauftragten, den Geltungsbereich unseres Gesetzentwurfs, die Einführung einer Unabhängigen Stelle und zu unserer Regelung und eines materiellen Klagerechts deutlich gelobt worden. Unterschiedlich werde aber die Ausführlichkeit des SPD-Gesetzentwurfs bewertet,
Dass es von Seiten der Kommunalen Spitzenverbände und auch von Körperschaften, Organisationen und Unternehmen, die nach dem Entwurf der SPD unter den Geltungsbereich des neuen Gleichberechtigungsgesetzes fallen würden, auch Vorbehalte gebe, zeige nach Angaben von Gnadl, wie wichtig ein funktionierendes Gleichberechtigungsgesetz sei. Es ist schon ein wenig kurios, wenn eine Ablehnung damit begründet wird, dass es zu Wettbewerbsnachteilen kommen könne. Dass Frauen im Wettbewerb hinderlich sind, hat uns doch sehr überrascht, sagte Gnadl. Hier sei offenkundig noch viel an Überzeugungsarbeit zu leisten.
Wir werden das Protokoll der Anhörung genau auswerten, alle Vorschläge zu unserem Entwurf prüfen und sind gespannt, ob auch die Koalitionsfraktionen lernfähig sind, so die SPD-Abgeordnete.