Lisa Gnadl (SPD): Landesregierung darf Betroffene nicht vom Härtefallverfahren ausschließen – Gesetzentwurf greift zu kurz

Portraitfoto Lisa Gnadl

Mit deutlichen Worten hat die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lisa Gnadl in der heutigen Plenardebatte zum Härtefallkommissionsgesetz die Regierungsfraktionen kritisiert. „CDU und Grüne lehnen gegen die Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Organisationen der Flüchtlingshilfe die Änderungsanträge der SPD ab. Die Grünen-Fraktion rückt sogar von ihren eigenen Forderungen nach einem Härtefallfonds aus dem Jahr 2009 ab“, sagte Gnadl am Mittwoch in Wiesbaden.

Die SPD hatte zuvor Änderungsanträge zum Gesetz eingebracht, in dem sie einen Härtefallfonds und die Öffnung des Härtefallverfahrens für Menschen mit sogenannten „Dublin III-Petitionen“ forderte. „Durch das hessische Unikat des vorgeschalteten Petitionsverfahrens sind Menschen mit „Dublin III-Petitionen“ vom Härtefallverfahren in Hessen ausgeschlossen. Wir wollen diesen Menschen einen Zugang zum Härtefallverfahren eröffnen und das vorgeschaltete Petitionsverfahren abschaffen“, so die SPD-Abgeordnete. Außerdem werde dadurch oftmals das Verfahren für die Betroffenen unnötig verlängert.

Die SPD beantragte im Rahmen der Debatte eine dritte Lesung des Gesetzes im Hessischen Landtag. „Wir wollen CDU und Grünen mit der Beantragung einer dritten Lesung im Hessischen Landtag noch einmal die Möglichkeit geben, ihre Haltung zu überdenken und das Beste im Sinne der Betroffenen umzusetzen“, so Gnadl.