
Die Wetterauer Landtagsabgeordnete Lisa Gnadl (SPD) fordert die schwarz-grüne Landesregierung auf, bei der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung den Kommunen mehr Handlungsspielraum auch im wirtschaftlichen Bereich einzuräumen. Die Gemeindeordnung ist die landesgesetzliche Grundlage für die Arbeit der hessischen Städte und Gemeinden. Sie soll noch in diesem Jahr überarbeitet werden.
Die SPD-Fraktion sieht sich nach einer Landtagsanhörung im Innenausschuss, dem Lisa Gnadl auch angehört, von Experten und Betroffenen in ihren Forderungen bestätigt. Gerade die kommunalen Spitzenverbände, die die Interessen der Städte und Gemeinden vertreten, haben den Gesetzesvorschlag von CDU und Grünen massiv kritisiert, weil er den Kommunen zu wenig Freiheiten einräumt und gleichzeitig neue Hürden aufbaut, etwa mit der Vorschrift einer sogenannten Markterkundung, wenn eine Stadt oder Gemeinde im wirtschaftlichen Bereich tätig werden will. Das kostet viel Zeit, verursacht hohe Kosten, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Dieser Aufwand ist gerade von kleinen Kommunen kaum zu stemmen. Außerdem geraten die hessischen Städte und Gemeinden in einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Kommunen benachbarter Bundesländer, wo die Gemeindeordnung diesen viel größere Freiheiten lässt, so Gnadl.
Nach Ansicht der SPD sollten die Städte und Gemeinden weitgehend selbstverantwortlich entscheiden können, ob und wo sie sich wirtschaftlich betätigen wollen, zum Beispiel bei der Energiewende, der Versorgung mit Breitbandinternet, aber auch in anderen Feldern, wo es die demokratisch gewählten Verantwortlichen vor Ort für richtig und notwendig halten.
Deshalb freut es uns als SPD, dass unser Änderungsantrag zur HGO-Überarbeitung bei der Anhörung im Landtag so viel und breite Unterstützung gefunden hat, berichtet die SPD-Abgeordnete.
Die Anhörung habe zudem gezeigt, dass auch das Handwerk durch eine freiere wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeit für die Kommunen, wie sie im SPD-Vorschlag vorgesehen ist, keine Nachteile zu befürchten hätte: Die Vertreter der Städte und Gemeinden haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie schon im eigenen Interesse den Schutz von Handwerk und mittelständischer Wirtschaft gewährleisten und die lokalen Unternehmen mit Aufträgen unterstützen, fasst Gnadl zusammen. Es müsse den Städten und Gemeinden jedoch gesetzlich erlaubt sein, effektiv das Leben vor Ort gestalten zu können, vor allem wenn in ländlichen Gebieten einige Angebote nicht von der Privatwirtschaft abgedeckt werden, etwa bei der Daseins- und Nahversorgung.
Die SPD-Abgeordnete zeigte sich enttäuscht darüber, dass CDU und Bündnis90/Die Grünen in der gestrigen Innenausschusssitzung den SPD-Änderungsantrag zur HGO-Novelle abgelehnt haben. Sie appelliert daher an die Mehrheitsfraktionen im Landtag, die eigene Position zu überdenken und die Ergebnisse der Anhörung und den Rat der Sachverständigen ernst zu nehmen.