Lisa Gnadl (SPD): Erneute Verlängerung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ist ein Armutszeugnis

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Lisa Gnadl hat die erneute Verlängerung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) als ein „Desinteresse der CDU-geführten Landesregierung an einer fortschrittlichen Gleichstellungspolitik in Hessen“ und „Armutszeugnis“ bezeichnet. „Dass wir jetzt auf den letzten Drücker die Gültigkeit des Gesetzes nochmal verlängern müssen, ist symbolisch für die Versäumnisse dieser Landesregierung bei der Frauenförderung und zeigt deutlich die mangelnde Wertschätzung für die Arbeit der Frauenbeauftragten“, sagte Gnadl am Dienstag in Wiesbaden.

Das Sozialministerium habe es nach der Verlängerung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes im Jahre 2011 nicht vermocht, einen novellierten Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Stattdessen habe die CDU in Hessen die Frauenpolitik immer weiter ausgehöhlt. Das bestehende Gesetz sei ein zahnloser Tiger geworden, was auch die Zahlen aus dem Zweiten Bundesgleichstellungsatlas zeigten. Hier sei Hessen mit neun Prozent beim Anteil von Frauen in Führungspositionen bei den obersten Landesbehörden zusammen mit Thüringen Schlusslicht. Der Bundesdurchschnitt liege bei 20 Prozent.

„Wir haben deshalb Anfang des Jahres eine inhaltliche Alternative vorgelegt, damit Frauen im öffentlichen Dienst nicht weiter an die berühmte ‚gläserne Decke‘ stoßen“, so Gnadl. Der SPD-Entwurf sei ein deutliches Signal für mehr Gleichberechtigung und statte vor allem die Frauenbeauftragten mit verbesserten Rechten aus, damit das Gesetz mehr Wirkung erziele.

„Wir werden heute notgedrungen der Gesetzesverlängerung um zwei Jahre zustimmen, damit Hessen nach dem 31.12.2013 überhaupt noch ein gültiges Gleichberechtigungsgesetz hat und die Frauenbeauftragten zumindest die Rechtsgrundlage für ihre Arbeit behalten. Rein vom Inhalt her betrachtet hätte dieses Gesetz keine Fortschreibung verdient. Deswegen wird die SPD auf jeden Fall ihren Gesetzentwurf im neuen Landtag einbringen, der dann in einer überarbeiteten Fassung auch Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung enthält“, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete.