Nachdem mit den Schulferien auch die parlamentarische Sommerpause des Hessischen Landtags zu Ende gegangen ist, wird sich der Innenausschuss des Parlaments in einer seiner nächsten Sitzungen mit offenen Fragen um die Stiftung Präsenz zu Büdingen, die Rolle des Fürsten zu Ysenburgs und der Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt beschäftigen. Denn bereits im Juni hatte die SPD-Fraktion im Landtag auf Betreiben der Wetterauer Abgeordneten Lisa Gnadl einen Berichtsantrag an die Landesregierung gestellt, in dem diese aufgefordert wird, zu den Vorkommnissen um die Stiftung, die vor 750 Jahren gegründet worden war, um kirchliche Gebäude und Grundstücke zu verwalten, Stellung zu nehmen.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Ernst Fürst zu Ysenburg wegen des Verdachts auf Untreue laufen weiter. Aber neben dem Verhalten von Herrn zu Ysenburg, das die Justiz zu bewerten hat, wirft auch die Rolle der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Reihe von politischen Fragen auf, begründet Lisa Gnadl ihre Initiative für den Berichtsantrag.
So will die SPD-Fraktion im Landtag beispielsweise wissen, ob das RP wirklich erst im Jahre 2009 Kenntnis von der Existenz der Stiftung bekommen hat und wie es möglich sein konnte, dass die Stiftung zuvor beim RP unbekannt war und damit auch keiner Aufsicht unterlag. Uns interessiert außerdem, wie das RP mit Hinweisen und Warnungen aus Büdingen umgegangen ist und was die Stiftungsaufsicht daraufhin unternahm, so Lisa Gnadl.
Auch die Rolle der Stiftungsaufsicht bei der Neufassung der Stiftungssatzung und deren Genehmigung im letzten Januar kurz bevor in der Öffentlichkeit erstmals über Unregelmäßigkeiten gemutmaßt wurde ist fragwürdig: Nach unseren Erkenntnissen genehmigte das RP eine neue Satzung mit nur einem Stiftungsorgan, nämlich Herrn zu Ysenburg als einzigem Vorstandsmitglied. Auch die Satzungsregelungen hinsichtlich steuerlicher Fragen, der Bezug auf das Hausrecht der Fürstenfamilie und die Bestimmungen für das eigentliche Stiftungsziel müssen unser Meinung nach noch mal genau betrachtet und bewertet werden, so die SPD-Landtagsabgeordnete.
Der gerichtliche Vergleich zwischen Ernst Fürst zu Ysenburg und dem Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen Mitte Juli mache den SPD-Berichtsantrag vom Juni bei weitem nicht hinfällig, vielmehr ergäben sich dadurch neue zusätzliche Fragen: Beispielsweise interessiert mich, warum man sich im Vergleich auf einen zweigliedrigen Stiftungsvorschlag mit Vier-Augen-Prinzip geeinigt hat, obwohl ein halbes Jahr vorher das RP noch die Satzung mit nur einem Vorstandsmitglied genehmigt hatte. Haben das RP und die Landesregierung nach der Berichterstattung zur Präsenz zu Büdingen etwa selbst Fehler eingesehen? Außerdem möchte ich wissen, wie weit das RP die zurückliegenden Geschäftsjahre der Stiftung überprüfen wird, so Lisa Gnadl.
Auch wolle sie von der Landesregierung eine öffentliche Einschätzung, ob durch die neue Satzung aus dem Januar 2012 und dem Vergleich im Juli künftig ein transparentes Finanzgebaren der Stiftung sichergestellt sei. Angesichts der Stiftungsaufgaben, zu denen der Erhalt der Remigiuskirche, zweier Pfarrhäuser und des Friedhofs in Büdingen zählen, ist eine transparente und verlässliche Aufgabenerfüllung durch die Stiftung besonders für die Stadt Büdingen und die Evangelische Kirche Hessen-Nassau wichtig, so Gnadl abschließend.