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Amtsgericht Nidda: Gnadl bezweifelt Einspareffekte |
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Voraussichtlich am kommenden Dienstag (15. Juni) wird die Landesregierung im Kabinett über die Schließung von Gerichtsstandorten in Hessen entscheiden. Die Wetterauer Landtagsabgeordnete Lisa Gnadl (SPD) drängt weiter auf einen Erhalt des Niddaer Amtsgerichts und hat sich daher erneut mit einem Schreiben an Justizminister Hahn gewandt. „Ich hoffe, die massive Unterstützung des Niddaer Amtsgerichts durch die Region mit Resolutionen der Kommunalparlamente, Kundgebungen, Unterschriftenlisten und den parlamentarischen Initiativen im Landtag hat Herrn Hahn verdeutlicht, dass das Gericht als Eckpfeiler der Infrastruktur in unserem ländlichen Raum erhalten bleiben muss“, so Gnadl. Im Vorfeld der Entscheidung des Justizministers bezweifelt Gnadl nochmals ausdrücklich, dass mit der Schließung des Amtsgerichts in Nidda nennenswerte finanzielle Einsparungen zu erreichen seien. In dieser Meinung unterstützt sieht sie sich durch die Antwort Jörg-Uwe Hahns auf eine Kleine Anfrage, die Gnadls Landtagskollege Dr. Andreas Jürgens an das Justizressort gestellt hatte. „Darin ist zwar im Zuge von vorangegangenen Gerichtsschließungen im Jahr 2005 von Einsparungen bei den Gebäudekosten die Rede, gleichzeitig seien aber neue Räumlichkeiten für 325.000 Euro jährlich an Gerichten hinzu gemietet worden, an die die Mitarbeiter der geschlossenen Standorte versetzt wurden. Darüber, ob die Gebäude der geschlossenen Gerichte ihrerseits vermietet werden konnten und welche tatsächlichen Einnahmen durch die Vermietung erzielt werden, konnte das Justizministerium keine Auskunft geben“, so Gnadl. Auch Personaleinsparungen seien nur sehr begrenzt realisiert worden, da die Aufgaben der Rechtspflege erhalten blieben und Mitarbeiter an andere Gerichtsstandorte versetzt worden seien. Gar nicht berechnet habe das Justizministerium die zusätzlichen Arbeits- und Fahrtkosten, die durch längere Fahrtstrecken von Richtern und anderen Justizangestellten zu Ortsterminen – etwa in Betreuungssachen bei Pflegebedürftigen – entstanden seien. „Die Überlegungen des Justizministeriums beruhen also nicht auf vollständigen und aktuellen Kostengegenüberstellungen. Stattdessen beruft sich Minister Hahn, wie er selbst schreibt, auf einen Bericht des Hessischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2003, der sich wiederum auf ein Gutachten der Kienbaum Unternehmensberatung aus dem Jahr 1991 stützt. Diese Daten sind aber völlig veraltet und dürfen nicht Grundlage von Entscheidungen im Jahr 2010 sein. Ich hoffe daher, dass Herr Hahn, der selbst Landtagsabgeordneter für die Wetterau ist, eine Entscheidung im Interesse unserer Region trifft und das Amtsgericht Nidda bestehen lässt“, so Gnadl.
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